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Bestattungsvorsorge in Frankfurt am Main
Es gibt eine ganze Reihe von guten Gründen, sich rechtzeitig um seine eigene Bestattung zu kümmern. Sei es, weil Alleinstehende sicher gehen wollen, dass alles in ihrem Sinne geregelt wird. Oder aber, weil Verwandte oder Freunde weit entfernt wohnen. Oft ist es auch der Wunsch, Angehörigen diese wichtigen Entscheidungen in dieser schweren Zeit abzunehmen bzw. zu erleichtern.
Ein Testament zu errichten, ist in jedem Fall sinnvoll. Es regelt die Erbfolge und nur so kann sich jeder sicher sein, dass sein Nachlass seinen Wünschen entsprechend, jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Pflichtanteile, verwaltet wird. Ein Testament muss eigenhändig handschriftlich oder bei einem Notar verfasst werden.
Ist kein Testament vorhanden, so könnte es geschehen, dass der Nachlass nur der gesetzlichen Erbfolge nach verteilt wird oder sogar der Staat als Erbe eintritt.
Als Bestattungsvorsorge bzw. Regelung der eigenen Bestattung eignet sich ein Testament jedoch nicht. Es wird in der Regel erst einige Wochen nach dem Tod eröffnet. In vielen Fällen ist der Verstorbene zu diesem Zeitpunkt bereits beigesetzt worden, da man sich an das Bestattungsgesetz halten muss.
Aber auch der finanzielle Aspekt ist ein Grund für eine Bestattungsvorsorge. Denn seit dem 1. Januar 2004 hat der Gesetzgeber das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen. Aus diesem Grund ist es mittlerweile umso wichtiger, privat für seine Bestattung vorzusorgen, z. B. durch eine Sterbegeld- oder Lebensversicherung oder durch die Einrichtung eines Treuhandkontos speziell für die Bestattung. Natürlich kann auch bei einem kleineren Geldbeutel eine würdevolle Bestattung organisiert werden.
Sprechen Sie uns an!
Häufig gestellte Fragen
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Wie ist der Ablauf einer Bestattungsvorsorge?
Das Persönliche Gespräch!
Es ist eine sehr wichtige Entscheidung im Leben eines Menschen bzw. der Abschied eines einst lebenden Menschen, deshalb sollten solche Angelegenheiten persönlich besprochen werden, um den individuellen Wünschen und Vorstellungen der jeweiligen Person auch gerecht zu werden.
Folgende Punkte sind Bestandteil des Erstgesprächs:- Aufnahme von persönlichen Daten
- Grundlegende Informationen einer Bestattungsvorsorge
- Die Bestattungsmöglichkeiten
- Einbringen von persönlichen Wünschen der jeweiligen Person
- Finanzielle Möglichkeiten abwägen
- etc
Mit den Wünschen, die wir aus dem Erstgespräch gemeinsam hervorgebracht haben, stellen wir Ihnen Ihr individuelles Angebot zusammen. In dem Angebot sind alle notwendige Informationen sowie Kosten enthalten.
Nachdem Sie sich für unser Angebot entschieden haben, händigen wir Ihnen Ihren persönlichen Vorsorgeordner inkl. Vorsorgeausweis aus. Wichtig ist, dass dieser sicher aufbewahrt wird und beim Eintritt des Sterbefalls griffbereit ist. Somit können wir einen reibungslosen Ablauf gewährleisten.
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Was sind die Vorteile einer Bestattungsvorsorge?
- Entlastung der Angehörigen; Regelung, falls man keine Angehörigen hat.
- Im Falle einer Einweisung ins Alten- oder Pflegeheim ist alles im Voraus geklärt.
- Die versicherte Person kann Änderungswünsche aussprechen und diese können dann im Bestattungsvorsorgevertrag geändert werden.
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Welche Dokumente benötige ich für eine Bestattungsvorsorge?
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, etc.)
- Bei dem Familienstand ledig die Geburtsurkunde
- Bei dem Familienstand verheiratet die Heiratsurkunde oder das Stammbuch
- Bei dem Familienstand verwitwet die Heiratsurkunde oder das Stammbuch sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten
- Bei dem Familienstand geschieden die Heiratsurkunde oder das Stammbuch sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Für die Abmeldungen im Todesfall benötigen wir die Krankenkassenkarte, die Informationen zu den abzumeldenden Renten oder Versorgungsbezügen, wenn vorhanden den Schwerbehindertenausweis, Versicherungsscheine bei bestehenden Lebens- oder Sterbegeldversicherungen
- Bei bestehenden Gräbern die Grabdaten
- Vollmacht
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Wer darf eine Bestattungsvorsorge abschließen?
- Die versicherte Person selbst
- Eine bevollmächtigte Person / Angehörige(r)
- Bevollmächtigter Vormund
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Benötige ich eine Patientenverfügung für einen Bestattungsvorsorgevertrag?
Nein. Eine Patientenverfügung ist für eine Bestattungsvorsorgevereinbarung nicht notwendig.