Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar!

Was tun im Trauerfall?

Dies sind die ersten Schritte, sobald ein Todesfall eingetreten ist.

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte zunächst einen Arzt, welcher die Todesbescheinigung ausstellt. Sollte Ihr Hausarzt nicht erreichbar sein, so verständigen Sie bitte den ärztlichen Notdienst.

 

Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Pflege- oder Seniorenheim kümmert sich deren Verwaltung um die Benachrichtigung eines Arztes.

 

Nachdem der Arzt die Todesbescheinigung vollständig ausgefüllt und den natürlichen Tod bestätigt hat, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir holen den Verstorbenen zu jeder Tages- und Nachtzeit, ganz gleich wo der Sterbefall eingetreten ist, ab. Einzige Ausnahme stellt ein Tod in einem Krankenhaus dar, da wir uns dort nach der Krankenhausverwaltung richten müssen.

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Zu unserem Beratungsgespräch sollten Sie folgende Dokumente bereitlegen bzw. mitbringen:

  • Ist der Familienstand ‚ledig‘: die Geburtsurkunde

  • Ist der Familienstand ‚verheiratet‘: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde

  • Ist der Familienstand ‚verwitwet‘: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners

  • ist der Familienstand ‚geschieden‘: das Stammbuch oder die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Sollten Urkunden – aus welchem Grund auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.

  • Personalausweis

  • Krankenkassenkarte

  • Rentenanpassungsmitteilung / Pensionsbescheid

  • Betriebsrentenbescheid

  • Lebens- bzw. Sterbegeldversicherungspolicen

  • Schwerbehindertenausweis

  • Grabausweis

  • Eigene Kleidung